|
Begutachtungen können aus verschiedenen Anlässen für unterschiedliche Auftraggeber durchgeführt werden:
Ärztliche Fachgutachten für Privatpersonen:
Grundsätzlich besteht für jede Privatperson die Möglichkeit, bei Bedarf im Bezug auf die eigene Person ein ärztliches Fachgutachten in Auftrag zu geben. Mögliche Gründe hierfür können
beispielsweise sein:
- Unzufriedenheit mit unangemessen erscheinenden ärztlichen Vorgutachten z.B. in Fragen anzuerkennender Pflegebedürftigkeiten,
Schwerbehinderungen (MdE), Erwerbs- oder Berufsunfähigkeiten
- Gutachtliche Bewertungen durchgeführter ärztlicher Behandlungen
- Umfassende Beurteilungen des Gesundheitszustandes und möglicher Gesundheitsrisiken vor bedeutenden Transaktionen (z.B. Unternehmensgründungen) oder Aufnahme besonders
belastender Aktivitäten (z.B. Extremsportarten)
Ärztliche Fachgutachten für sonstige private Auftraggeber:
Auch andere private Auftraggeber können aus verschiedenen Gründen Arztgutachten über Einzelpersonen in Auftrag geben. Beispielhaft seien erwähnt:
- Ärztliche Fachgutachten für Rechtsanwälte im Auftrag eines Klienten bei Rechtsstreitigkeiten, welche den Gesundheitszustand oder die ärztliche Behandlung eines
Klienten berühren
- Ärztliche Fachgutachten für privatrechtliche Institutionen wie private Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Haftpflicht- und Krankenversicherungen
Ärztliche Fachgutachten für gesetzlich-öffentliche Auftraggeber:
Aus verschiedenen Anlässen können auch von diversen gesetzlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Institutionen Arztgutachten in Auftrag gegeben werden. Beispiele hierfür sind:
- Arztgutachten für die gesetzlichen Rentenversicherungsträger zur Frage einer Gewährung von vorzeitigen Berentungen oder Rehabilitationen
- Arztgutachten für gesetzliche Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften bei Berufsunfällen oder Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit
- Arztgutachten für Versorgungsämter zur Feststellung des Grades einer Behinderung (GdB)
- Sachverständigengutachten aus verschiedenen Anlässen zur Beweisführung im Auftrag von Gerichten
Copyright:
Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
3182
|