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Je nach Komplexität und Umfang der gutachtlichen Fragestellungen kommen verschiedenen Formen von Gutachten in Betracht:
- Frei formuliertes, ausführlich begründendes Gutachten
- Frei formulierte schriftliche gutachtliche Äusserung
- Formulargutachten
Das frei formulierte, ausführlich begründende Gutachten stellt die adäquate und übliche Begutachtungsform dar, wenn ein komplexer Sachverhalt unter Auseinandersetzung mit der gültigen
wissenschaftlichen Lehrmeinung gutachtlich zu klären ist, umfangreiche Aktenstudien und / oder aufwendige Untersuchungen des zu begutachtenden Patienten erforderlich sind.
Die frei formulierte schriftliche gutachtliche Äusserung kommt für vergleichsweise einfachere Sachverhalte in Betracht, zu denen ohne übermässigen Aufwand in Form eines ärztlichen
Kurzgutachtens unmittelbar ärztlich Stellung genommen werden kann.
Bei Formulargutachten, meist für einfache Fragestellungen im Auftrag von Versicherungen, hat der ärztliche Gutachter einen vom Auftraggeber vorgegebenen Vordruck auszufüllen. Dieser Vordruck
gibt bereits in vielen Fällen dem Gutachter vor, welche Untersuchungen und sonstigen Massnahmen von diesem zu erbringen sind.
Copyright:
Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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